Studentenwohnung

Genau genommen bezeichnet der Begriff „Studentenwohnung“ ja eine Immobilie (in der Regel eine Wohnung) für Studenten. Dieser Ausdruck trifft aber eigentlich nur bei den Wohnungen zu, die in Studentenwohnheimen speziell nur für Studenten angeboten werden. Da aber in den meisten Städten ein fortwährender Mangel an Wohnheimplätzen herrscht und viele Studenten lieber eine eigene kleine Wohnung hätten oder in WGs unterkommen wollen, hat sich dieser Begriff im Laufe der Zeit etwas weiter ausgebreitet und bezeichnet jetzt einfache, kleine Ein- oder Zweizimmer Wohnungen zu erschwinglichen Preisen, die sich auch Studenten leisten können, jedoch nicht nur für Studenten, sondern auch für Singles oder andere Leute sind.

Manchmal spricht man auch von einer Studentenwohnung, wenn sich die Wohnung in unmittelbarer Nähe zu einer Universität befindet, da hier die potentiellen Bewohner ohnehin zum größten Teil Studenten sind. Da die meisten Studenten immer knapp bei Kasse und normalerweise ungebunden sind, sind Studentenwohnungen in den meisten Fällen Mietwohnungen.

Eine Ausnahme kann das sein, wenn die Eltern eine Eigentumswohnung besitzen und diese dem Kind/ Student zur Verfügung stellen.

Die Möglichkeit ein Haus zu mieten und daraus eine Wohngemeinschaft zu machen ist bereits angesprochen worden und mittlerweile unter Studenten sehr populär und gut angenommen. Es ist eine willkommene Abwechslung zu den schwer zu bekommenden Wohnheimplätzen und der Alternative sich alleine eine Wohnung zu suchen, was meistens auch nicht sehr billig ist.

Meistens werden die einzelnen Zimmer vermietet, Wohnzimmer, Küche und Bad aber geteilt. Die anfallenden Nebenkosten für das Haus werden aufgeteilt. Das Gute daran ist, dass man alle Vorzüge eines Hauses (z.B. große Zimmer und Garten) nutzen kann, die Gesamtkosten aber trotzdem aufgeteilt werden.

Ein Haus zu kaufen ist bei Studenten eigentlich so gut wie nie eine Option, da es einfach finanziell nicht möglich und zur Zeit des Studiums auch in der Regel nicht nötig ist. Es gibt jedoch die Möglichkeit bei Einfamilienhäusern ein Zimmer oder eine Wohnung zur Untermiete zu bewohnen.